LG München II - Urteil vom 03.04.2006
11 O 7054/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 305

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Kolonnen-Überholer

LG München II, Urteil vom 03.04.2006 - Aktenzeichen 11 O 7054/05

DRsp Nr. 2008/11062

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Kolonnen-Überholer

Kommt es zu einer Kollision eines einer Kolonne Überholenden mit einem aus dieser Kolonne heraus links abbiegenden Fahrzeug, so trifft das überholende Fahrzeug die alleinige Haftung, wenn eine unklare Verkehrslage bestand, weil davon auszugehen war, dass einer der Vorausfahrenden innerhalb der Kolonne seinerseits überholen oder links abbiegen will.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.

Die Klägerin ist Miteigentümerin des Pkws ... . Die weitere Miteigentümerin hat auf Ansprüche aus dem Unfall verzichtet. Der Beklagte zu 1) war Fahrer des Fahrzeugs ..., das bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist.