Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden Fahrzeug
AG Neumünster, Urteil vom 10.01.2006 - Aktenzeichen 31 C 1644/05
DRsp Nr. 2008/11123
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden Fahrzeug
Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden Fahrzeug ist eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des Linksabbiegers angemessen, da dieser gegen seine doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, wohingegen der nachfolgende PKW bei unklarer Verkehrslage überholt hat.