AG Neumünster - Urteil vom 10.01.2006
31 C 1644/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 199

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden Fahrzeug

AG Neumünster, Urteil vom 10.01.2006 - Aktenzeichen 31 C 1644/05

DRsp Nr. 2008/11123

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden Fahrzeug

Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden Fahrzeug ist eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des Linksabbiegers angemessen, da dieser gegen seine doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, wohingegen der nachfolgende PKW bei unklarer Verkehrslage überholt hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 199