AG Hattingen (Ruhr) - Urteil vom 16.06.2006
16 C 30/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 § 9 Abs. 1, 5 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2007, 98

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

AG Hattingen (Ruhr), Urteil vom 16.06.2006 - Aktenzeichen 16 C 30/06

DRsp Nr. 2008/11107

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Biegt ein Fahrzeug nach links in ein Grundstück ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so ist der Schaden im Verhältnis 1/3 : 2/3 zu Lasten des Linksabbiegers aufzuteilen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 § 9 Abs. 1, 5 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2007, 98