Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
AG Hattingen (Ruhr), Urteil vom 16.06.2006 - Aktenzeichen 16 C 30/06
DRsp Nr. 2008/11107
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Biegt ein Fahrzeug nach links in ein Grundstück ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so ist der Schaden im Verhältnis 1/3 : 2/3 zu Lasten des Linksabbiegers aufzuteilen.