Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
AG Kandel, Urteil vom 16.06.2006 - Aktenzeichen 2 C 539/05
DRsp Nr. 2008/11112
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Biegt ein Fahrzeug nach links in einen Waldparkplatz ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so ist der Schaden im Verhältnis 50 : 50 aufzuteilen.