AG Kandel - Urteil vom 16.06.2006
2 C 539/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 § 9 Abs. 1, 5 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2007, 170

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

AG Kandel, Urteil vom 16.06.2006 - Aktenzeichen 2 C 539/05

DRsp Nr. 2008/11112

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Biegt ein Fahrzeug nach links in einen Waldparkplatz ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so ist der Schaden im Verhältnis 50 : 50 aufzuteilen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 § 9 Abs. 1, 5 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2007, 170