Die Berufung ist zulässig, sie ist in der Sache jedoch nur teilweise begründet,
1. Das amtsgerichtliche Urteil ist insoweit abzuändern, als der Beklagte zum Ersatz von 25 % der am klägerischen Fahrzeug beim Unfall vom 21.04.2004 entstandenen Schäden zu verurteilen ist, weil er für seine normale Betriebsgefahr haftet.
1.1 Zu Recht hat das Amtsgericht in seinem Urteil festgestellt, dass der Unfall ganz überwiegend auf das Verschulden der Zeugin ... zurückzuführen ist; Diese ist unter Missachtung der Vorfahrtsregelung, die sich aus den im V.-Weg und auf der D.-Straße befindlichen Verkehrszeichen ergibt, wonach sie dem Verkehr auf der D.-Straße Vorfahrt gewähren musste, nach links abgebogen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|