Haftungsverteilung bei Kollision eines nach Rangieren auf der rechten Richtungsfahrbahn nach links abbiegenden Räumfahrzeugs mit einem überholenden Pkw
LG München I, vom 13.07.2010 - Aktenzeichen 17 O 2427/08
DRsp Nr. 2011/8883
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach Rangieren auf der rechten Richtungsfahrbahn nach links abbiegenden Räumfahrzeugs mit einem überholenden Pkw
Kollidiert ein ohne Beachtung des von rückwärts von hinten herannahenden Verkehrs nach links abbiegendes Räumfahrzeug mit einem zu schnell von hinten herannahenden, überholenden Pkw, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Räumfahrzeugs angemessen.