AG Düsseldorf - Urteil vom 02.06.2006
20 C 3552/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 ;

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW- mit einem rechts vorbei fahrenden Kraftradfahrer

AG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2006 - Aktenzeichen 20 C 3552/05

DRsp Nr. 2008/11087

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW- mit einem rechts vorbei fahrenden Kraftradfahrer

Fährt ein PKW nach rechts in die Einfahrt eines Parkhauses ein und kollidiert er dabei mit einem rechts an ihm vorbeifahrenden Kraftrad, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des abbiegenden PKW angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 ;