AG Hamburg - Urteil vom 16.02.2006
51a C 121/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 § 10 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 416

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Gehweg auf die Straße auffahrenden LKW mit einem rückwärts fahrenden PKW

AG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006 - Aktenzeichen 51a C 121/05

DRsp Nr. 2008/11104

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Gehweg auf die Straße auffahrenden LKW mit einem rückwärts fahrenden PKW

Kommt es zu einer Kollision eines vom Gehweg aus auf eine Straße auffahrenden LKW mit einem rückwärts fahrenden PKW, so ist wegen der erhöhten Betriebsgefahr des LKW eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu dessen Lasten anzunehmen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 § 10 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten teilweisen Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfalls, den ein Fahrer der Klägerin mit einem Lkw der Klägerin am 17.10.2003 gegen 12.30 Uhr in Hamburg auf der Straße H. erlitten hat und an dem der Pkw einer Versicherungsnehmerin der Beklagten beteiligt war.