LG Karlsruhe - Urteil vom 31.07.2009
9 S 61/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1 S. 1; StVO § 10; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2009, 424

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Radfahrer

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2009 - Aktenzeichen 9 S 61/09

DRsp Nr. 2010/15251

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Radfahrer

1. Ein auf dem Radweg fahrender Radfahrer hat ebenso wie Fahrzeuge auf der Straße nach dem Grundsatz "rechts vor links" die Vorfahrt. 2. Verlässt der Radfahrer den Radweg, um die Straße, deren Benutzer die Vorfahrt zu achten haben, zu überqueren, so hat er weiterhin die Vorfahrt mit der Folge, dass ein wartepflichtiges Fahrzeug im Falle einer Kollision die alleinige Haftung trägt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1 S. 1; StVO § 10; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2009, 424