Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Radfahrer
LG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2009 - Aktenzeichen 9 S 61/09
DRsp Nr. 2010/15251
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Radfahrer
1. Ein auf dem Radweg fahrender Radfahrer hat ebenso wie Fahrzeuge auf der Straße nach dem Grundsatz "rechts vor links" die Vorfahrt.2. Verlässt der Radfahrer den Radweg, um die Straße, deren Benutzer die Vorfahrt zu achten haben, zu überqueren, so hat er weiterhin die Vorfahrt mit der Folge, dass ein wartepflichtiges Fahrzeug im Falle einer Kollision die alleinige Haftung trägt.