Haftungsverteilung bei Kollision im Kreuzungsbereich
LG Leipzig, Urteil vom 14.04.2005 - Aktenzeichen 12 S 6481/04
DRsp Nr. 2008/11058
Haftungsverteilung bei Kollision im Kreuzungsbereich
Bei einer Kollision im Kreuzungsbereich spricht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für die volle Haftung des Fahrzeugs, das die Vorfahrt verletzt hat. Dieser Anscheinsbeweis kann nicht durch die mündliche Anhörung des Fahrzeugführers als Partei entkräftet werden.