Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf der mittleren Fahrspur einer Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug
OLG Celle, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen 5 U 14/06
DRsp Nr. 2008/11018
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf der mittleren Fahrspur einer Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit einem bei nächtlichen Sichtverhältnissen unbeleuchtet auf der mittleren Fahrspur einer Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs, so hat sich das auffahrende Fahrzeug die Betriebsgefahr jedenfalls dann nur mit 20% anrechnen zu lassen, wenn für die Kollision mitursächlich war, dass das auffahrende Fahrzeug dem Führer des liegen gebliebenen Fahrzeugs auswich, als dieser winkend am Rand der linken Fahrspur entgegen der Fahrtrichtung lief.