Haftungsverteilung bei Kollision mit einem hinter einem Bus hervorlaufenden Kind
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.1975 - Aktenzeichen 12 U 224/74
DRsp Nr. 1994/9462
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem hinter einem Bus hervorlaufenden Kind
Fährt ein PKW innerorts mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h an einem haltenden Bus vorbei, so trifft ihn ein überwiegender Haftungsanteil von 4/5, wenn es zu einer Kollision mit einem hinter dem Bus auf die Fahrbahn laufenden Kind kommt. Das Mitverschulden des Kindes entfällt auch nicht im Hinblick auf die überhöhte Geschwindigkeit, da ein Fußgänger leicht erkennbare überhöhte Geschwindigkeit eines KFZ in Rechnung stellen muss.