Haftungsverteilung bei Schleudern eines Fahrzeugs auf der Autobahn
LG Duisburg, Urteil vom 26.09.1985 - Aktenzeichen 11 O 437/84
DRsp Nr. 1994/14458
Haftungsverteilung bei Schleudern eines Fahrzeugs auf der Autobahn
1. Ein Kraftfahrer handelt schuldhaft, wenn er auf der rechten Fahrspur der Autobahn bis fast zum Stillstand abbremst, um einem Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen das Auffahren auf die Autobahn zu ermöglichen.2. Bremst ein nachfolgendes Fahrzeug und kommt es dabei ins Schleudern, so haftet das vorausfahrende Fahrzeug in der Regel für den gesamten Schaden. Kann dem nachfolgenden Fahrer jedoch ein fehlerhaftes Lenkverhalten nachgewiesen werden, so ist unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.