Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.1985 - Aktenzeichen 1 U 225/85
DRsp Nr. 1994/11444
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs
Im Falle einer Vorfahrtverletzung ist von einer Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs auszugehen, wenn dieses innerorts eine Geschwindigkeit von 130 bis 150 km/h eingehalten hat.