LG Hannover, vom 20.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 202/05
Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall - Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück
OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 14 U 108/06
DRsp Nr. 2007/8540
Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall - Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück
»Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Abbiegen in ein Grundstück (§ 9 Abs. 5StVO) beruht darauf, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer in der Regel schwerer als beim Abbiegen in eine Straße oder einen öffentlichen Parkplatz erkennen können, wo der Vorausfahrende abbiegen will. Ob die Straße (auch) zu Privatgrundstücken führt, ist demgegenüber belanglos.«2. Hier: Haftungsquote von 75% zu Lasten des Überholenden, der mit einem Linksabbieger kollidiert.