Indizien aus den Unfallmerkmalen

Autor: Stephan Schröder

Im zwangsläufigen Zusammenhang mit der Manipulationsabrede steht auch die Notwendigkeit, das Unfallgeschehen voraussehbar und vor allem auch steuerbar zu gestalten.

Zur Feststellung einer Unfallmanipulation durch ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten ist die Einbeziehung der Auswertung eines Event-Data-Recorders (EDR) möglich. Der Sachverständige kann im Rahmen seiner Begutachtung zur Unfallrekonstruktion die EDR-Daten des im beteiligten Pkw verbauten Airbag-Steuergeräts auswerten (OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2019 - 6 U 144/17, NJW 2019, 3085).

Dafür bieten sich zwei bestimmte Formen des Unfallablaufs an, die dementsprechend auch bei fast allen Vorgängen auftauchen, die bisher in der Rechtsprechung als gestellter Unfall gewürdigt worden sind. Das ist zunächst der Auffahrunfall.

Dort lassen sich am besten der Anstoßpunkt und die Stoßkraft vorausberechnen. Ähnliches gilt für die Vorfahrtverletzung, bei der sich ebenfalls der Anstoßpunkt und die Anstoßgeschwindigkeit steuern lassen. Der Unfall war für den Anspruchsteller unabwendbar, die Betriebsgefahr scheidet aus, der Schädiger hat praktisch kaum eine Verteidigungsmöglichkeit. Das einzige Problem stellt sich dadurch, dass man eine nachvollziehbare Erklärung für den damit verbundenen Fahrfehler finden muss.