Die Berufung ist zulässig und begründet.
I.
Das Landgericht hat die Klage zu Unrecht abgewiesen. Es durfte nicht zum Nachteil der Klägerin entscheiden, ohne den Zeugen Thomas K. gehört zu haben. Der Senat hat dies nachgeholt.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte die Abnahme des von ihm gekauften BMW 525 d zu Unrecht verweigert hat. Infolgedessen ist er der Klägerin zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser beträgt 15 % des Kaufpreises. Im einzelnen gilt folgendes:
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