SchlHOLG - Urteil vom 01.09.2006
14 U 201/05
Normen:
BGB § 932 ;
Fundstellen:
JuS 2008, 278
NJW 2007, 3007
NZV 2007, 627
OLGReport-Schleswig 2007, 357
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 07.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 329/04

Kein gutgläubiger Erwerb eines Kfz wegen unterlassener Prüfung der Berechtigung des Verkäufers bei juristischer Person als Halterin

SchlHOLG, Urteil vom 01.09.2006 - Aktenzeichen 14 U 201/05

DRsp Nr. 2007/7354

Kein gutgläubiger Erwerb eines Kfz wegen unterlassener Prüfung der Berechtigung des Verkäufers bei juristischer Person als Halterin

»1. Wer von einer in den Fahrzeugpapieren als Halterin eingetragenen juristischen Person ein KFZ kaufen will, muss die Berechtigung der für diese handelnden Person vor allem dann sorgfältig prüfen, wenn ungewöhnliche Umstände - hier das Drängen des Verkäufers auf schnelle Abwicklung des Geschäfts an einem Sonntag, auf der Straße und zu einem sehr günstigen Preis - hinzutreten. 2. Dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit kann der Käufer nicht mit dem Argument entgehen, die tatsächlich unterlassene aber gebotene Nachprüfung der Berechtigung des Verkäufers hätte voraussichtlich zu keinem anderen Ergebnis geführt.«

Normenkette:

BGB § 932 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin begehrt als Eigentümerin von dem Beklagten die Herausgabe eines Fahrzeugs, das der Beklagte gutgläubig erworben haben will.