OLG Stuttgart - Urteil vom 12.07.2006
3 U 62/06
Normen:
BGB § 249 ; BGB § 252 ;
Fundstellen:
DAR 2007, 33
DAR 2007, 33
Vorinstanzen:
LG Tübingen, vom 15.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 329/05

Nutzungsausfallentschädigung für ein bei Ausübung der selbständigen Tätigkeit benötigtes Fahrzeug

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2006 - Aktenzeichen 3 U 62/06

DRsp Nr. 2007/2134

Nutzungsausfallentschädigung für ein bei Ausübung der selbständigen Tätigkeit benötigtes Fahrzeug

»Der Inhaber eines Dentallabors, der ein bei einem Unfall beschädigtes Fahrzeug ohne den Unfall u.a. für Fahrten zu Kunden genutzt hätte, sich nach dem Unfall anderweitig überobligatorisch behilft und deshalb keinen konkreten Ausfallschaden nachzuweisen vermag, ist berechtigt, den Nutzungsentgang nach der Tabelle von Sanden u.a. zu berechnen. Dem steht die Entscheidung des Großen Senats des BGH (NJW 1987, 50 ff.) nicht entgegen.«

Normenkette:

BGB § 249 ; BGB § 252 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten nach einem Verkehrsunfall über die Haftungsquote und die Ersatzpflicht hinsichtlich des Nutzungsausfalls bei einem auch für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit genutzten Fahrzeug.