OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.01.1985 (5 Ss (OWi) 399/84 - 319/84 I) - DRsp Nr. 1994/9185
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.01.1985 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 399/84 - 319/84 I
DRsp Nr. 1994/9185
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß die den Straßenverkehrsbehörden erteilte Ermächtigung, die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner zu treffen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in DVBl 1982, 1098 steht nicht entgegen.