OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.11.2006 (3 Ss 219/05) - DRsp Nr. 2007/5314
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.11.2006 - Aktenzeichen 3 Ss 219/05
DRsp Nr. 2007/5314
»Ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer" ist ein "Mobiltelefon" i. S. d. § 23 Abs. 1aStVO. Das Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines Mobiltelefons" ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät bei eingeführter, sei es auch deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen gespeicherter Daten in der Hand gehalten wird.«