OVG Sachsen-Anhalt - Beschluß vom 19.12.1997 (3 S 13/97) - DRsp Nr. 1998/18157
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 19.12.1997 - Aktenzeichen 3 S 13/97
DRsp Nr. 1998/18157
Wertet die Verwaltungsbehörde eine Straftat des Inhabers der Fahrerlaubnis beim Führen eines Kfz nach dem Punktesystem der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 bStVZO ohne vorherige Prüfung ihrer Bindung an die Feststellungen im strafgerichtlichen Urteil, so besteht noch kein genügender Anlaß zur Annahme der Ungeeignetheit des Inhabers der Fahrerlaubnis. In diesem Falle kann sich der Inhaber der Fahrerlaubnis zu Recht weigern, der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens über seine Geeignetheit nachzukommen.