Reparatur in eigener Werkstatt, Abrechnung nach Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten

Autor: Stephan Schröder

Eine Sonderform der fiktiven Schadensberechnung liegt dann vor, wenn der Geschädigte eine eigene Reparaturwerkstatt unterhält und dort das Fahrzeug instandgesetzt wird. Der Umfang der Ersatzleistung hängt in einem solchen Fall davon ab, ob die Werkstatt i.d.R. Fremdaufträge ausführt oder nur zu dem Zweck unterhalten wird, betriebseigene Fahrzeuge instand zu setzen. Innerhalb dieser beiden Gruppen ist dann weiter danach zu unterscheiden, ob die Instandsetzung für ein betriebliches Fahrzeug oder für ein Privatfahrzeug des Inhabers geschieht.