SchlHOLG - Urteil vom 01.09.2006
14 U 213/05
Normen:
BGB § 280 § 281 § 433 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 768
NZI 2008, 128
OLGReport-Schleswig 2007, 171
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 09.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 153/05

Schadensberechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages

SchlHOLG, Urteil vom 01.09.2006 - Aktenzeichen 14 U 213/05

DRsp Nr. 2007/6751

Schadensberechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages

»1. Die Vereinbarungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber zur Berechnung eines Schadensersatzes bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers und Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter entsprechend anzuwenden. 2. Der Leasinggeber genügt seiner Pflicht zur Schadensminderung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, wenn er dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens die Möglichkeit des Fahrzeugerwerbs zum Schätzungswert bietet.«

Normenkette:

BGB § 280 § 281 § 433 ;

Entscheidungsgründe:

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäss §§ 313 a Abs. 1 S. 1, 540 Abs. 2 ZPO abgesehen.

Die zulässige Berufung des Beklagten ist unbegründet.