Schmerzensgeld

Autor: Masa Gluhinic

Schmerzensgeld wird in Kroatien für

erlittene Schmerzen,

für Verunstaltungen,

erlittene Ängste,

Invalidität und

bei Tod eines nahen Angehörigen

gezahlt. Allerdings ist ein Gutachten eines kroatischen medizinischen Sachverständigen notwendig. Rentenzahlungen sind nicht möglich. Gezahlt werden maximal bisher 100.000 Euro.

Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Intensität der Schmerzen. Wichtig sind zudem u.a. die Heilbehandlungsdauer, die möglichen Dauerschäden, verminderte Heiratsaussichten und mögliche Probleme im Arbeitsleben.

Schmerzensgeld erhalten auch einem getöteten Verkehrsopfer nahestehende Personen wie Ehegatten, außereheliche Lebensgefährten, Kinder und Eltern (ca. 44.000 Euro).