Autor: Masa Gluhinic |
Schmerzensgeld wird in Kroatien für
erlittene Schmerzen, |
für Verunstaltungen, |
erlittene Ängste, |
Invalidität und |
bei Tod eines nahen Angehörigen |
Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Intensität der Schmerzen. Wichtig sind zudem u.a. die Heilbehandlungsdauer, die möglichen Dauerschäden, verminderte Heiratsaussichten und mögliche Probleme im Arbeitsleben.
Schmerzensgeld erhalten auch einem getöteten Verkehrsopfer nahestehende Personen wie Ehegatten, außereheliche Lebensgefährten, Kinder und Eltern (ca. 44.000 Euro).
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