Autor: Masa Gluhinic |
In Kroatien wird der Verdienstausfall, der während der Arbeitsunfähigkeit anfällt, erstattet. Grundlage ist das Nettoeinkommen des Verletzten. Notwendig ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder bei Selbständigen der Einkommenssteuerbescheid. Leistungen eines Sozialversicherers werden grundsätzlich verrechnet.
Kommt es zu einer Dauerinvalidität, erhält der Betroffene eine Rente. Eine pauschale Ablösung ist möglich.
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