Haushaltsführungsschaden

Autor: Masa Gluhinic

Eine pauschale Entschädigung erhält der haushaltsführende Partner, der aufgrund seiner Unfallverletzungen den Haushalt nicht mehr führen kann. Die Beschäftigung einer Ersatzkraft ist nicht notwendig.

Wird der nicht erwerbstätige Partner getötet, so ist der Ausfall der Arbeitskraft durch Zahlung einer monatlichen Pauschale zu ersetzen. Der Anspruch richtet sich nicht nach dem konkreten Arbeitsbedarf, sondern nach dem fiktiven Einkommen einer Hausfrau. Ist eine Ersatzkraft unbedingt notwendig, werden deren Kosten übernommen.