Autor: Masa Gluhinic |
Gesetzlich unterhaltsberechtigte Angehörige einer getöteten Person haben einen Anspruch auf die entgangene Unterhaltszahlung. Der Anspruch bemisst sich anhand der tatsächlichen Unterhaltsleistung des Getöteten. Die Zahlung wird anhand des Nettoeinkommens des Getöteten errechnet.
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