OVG Niedersachsen - Beschluss vom 15.08.2006
12 ME 123/06
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV 46 Abs. 3, Abs. 5; StGB § 316 ; StVG § 3 Abs. 1, Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
VG Göttingen, vom 22.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 89/06

Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Drogenkonsum, Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.08.2006 - Aktenzeichen 12 ME 123/06

DRsp Nr. 2006/28588

Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Drogenkonsum, Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

»Zur Anwendung der nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften im Hinblick auf Eignungszweifel begründende Umstände, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis aufgetreten sind.«

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV 46 Abs. 3, Abs. 5; StGB § 316 ; StVG § 3 Abs. 1, Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die im Tenor bezeichnete Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mit der sein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mit einer Anordnung des Sofortvollzuges versehene Verfügung des Antragsgegners vom 25. Januar 2006 betreffend die Ablehnung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, abgelehnt worden ist.