URTEILI. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die mit Bescheid der Beklagten vom 30. August 2005 getroffene Entziehung der Fahrerlaubnis.
1. Dem 1978 geborenen Kläger wurde am 31. Juli 1996 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, M und L erteilt, die am 4. November 2003 um die Klasse C sowie am 2. Februar 2004 um die Klassen CE und T erweitert wurde.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|