VG Minden - Beschluss vom 14.06.2006 (3 L 321/06)
BESCHLUSS Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR. Der von dem Antragsteller sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung seines [...]