VG Freiburg - Beschluss vom 06.12.2006
1 K 1798/06
Normen:
FeV § 11 Abs. 8, Anlage 4 Nr. 9.2.2, § 14 Abs. 1; StVG § 3 Abs. 1;

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach vermutetem gelegentlichen Cannabiskonsum

VG Freiburg, Beschluss vom 06.12.2006 - Aktenzeichen 1 K 1798/06

DRsp Nr. 2009/9588

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach vermutetem gelegentlichen Cannabiskonsum

Werden bei dem Inhaber einer Fahrerlaubnis mindestens 5,35 g Cannabis (4,05 g Marihuana und 1,3 g Haschisch) aufgefunden und ist bekannt, dass er etwa fünf Monate zuvor innerhalb weniger Tage über insgesamt mindestens 6 g Marihuana verfügte, die er mit Gewinnerzielung veräußern konnte, bestehen hinreichende und überaus gewichtige Verdachtsmomente, dass es sich bei ihm nicht ("nur") um einen reinen Händler sondern vielmehr (auch) um einen regel- oder gar gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsumenten handelt.

BESCHLUSS

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 8, Anlage 4 Nr. 9.2.2, § 14 Abs. 1; StVG § 3 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Fahrerlaubnisentziehung.