BESCHLUSS
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den sofortigen Vollzug des Entzugs seiner Fahrerlaubnis.
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