URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der geborene Kläger wurde mit Strafbefehl vom 7. November 1997 zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Dem lag eine Trunkenheitsfahrt mit 1,51 Promille Blutalkoholkonzentration zugrunde; ferner hatte der Kläger eine Cannabispflanze im Fahrzeug befördert.
Die Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3 wurde dem Kläger am 18. Juni 1998 wieder erteilt, nachdem ein zuvor eingefordertes fachärztliches Gutachten keine Bedenken geäußert hatte.
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