Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen 1b, 3, 4 und 5 (alt).
Der von ihm sinngemäß gestellte Antrag,
die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 6. September 2006 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 25. August 2006 wiederherzustellen und ihm den von ihm abgelieferten Führerschein Nr. E ###wieder auszuhändigen,
hat Erfolg.
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