VG Dessau - Beschluss vom 02.10.2006
2 B 150/06
Normen:
FeV § 14 Abs. 1 S. 4, § 46 Abs. 1 S. 1; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4;

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach Cannabisbesitz

VG Dessau, Beschluss vom 02.10.2006 - Aktenzeichen 2 B 150/06

DRsp Nr. 2009/9568

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach Cannabisbesitz

Zur Klärung der Frage, ob eine regelmäßige oder nur eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt, dürfte die Anordnung jedoch unzulässig sein, da hierfür die weniger einschneidende Anordnung eines ärztlichen Gutachtens das geeignete und angemessene Mittel sein dürfte.

Normenkette:

FeV § 14 Abs. 1 S. 4, § 46 Abs. 1 S. 1; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4;

Gründe:

Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen 1b, 3, 4 und 5 (alt).

Der von ihm sinngemäß gestellte Antrag,

die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 6. September 2006 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 25. August 2006 wiederherzustellen und ihm den von ihm abgelieferten Führerschein Nr. E ###wieder auszuhändigen,

hat Erfolg.