BESCHLUSS
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.500,--festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 2. August 2006 gegen die mit Bescheid vom 25. Juli 2006 verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis.
1. Dem 1979 geborenen Antragsteller, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde am 13. Dezember 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt. Am 4. Februar 2003 wurde dem Antragsteller ein Ersatzführerschein ausgehändigt, nachdem er seinen Führerschein verloren hatte.
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