VG Aachen - Beschluss vom 30.05.2006 (3 L 283/06)
BESCHLUSS 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung [...]