Übernachtungs- und Stornokosten

Autoren: Alric/Nitzsche

Entstehen durch den Eintritt des Unfalls zusätzliche Kosten, die ohne ihn nicht angefallen wären, müssen diese detailliert nachgewiesen werden. Unter diesen Voraussetzungen werden Mehrkosten für zusätzliche Übernachtungen oder zusätzliche Verpflegung und auch Stornogebühren ersetzt. Hat sich die Reisezeit durch den Unfall verlängert, werden Abzüge für eine Eigenersparnis vorgenommen; dies gilt auch generell bei den Verpflegungskosten.