Autoren: Alric/Nitzsche |
Zinsen und Bearbeitungsgebühren aus einem vom Geschädigten zur Schadensbeseitigung aufgenommenen Kredit werden ausnahmslos nicht erstattet.
Allerdings gewährt das französische Recht beim Personenschaden im Fall der Verzögerung der Entschädigungsleistung eine erhöhte Verzinsung. Ein solcher Anspruch wird sich nur durch einen Rechtsstreit durchsetzen lassen.
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