OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.06.2006
I-1 U 241/05
Normen:
BGB § 814 ; BGB § 843 Abs. 1 ; BGB § 843 Abs. 1 1. Alternative ; BGB § 843 Abs. 1 2. Alternative ; BGB § 1353 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 1360 ; SGB XII § 20 ; LPartG § 5 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2006, 1535
NZV 2007, 40
OLGReport-Düsseldorf 2007, 522
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 25.11.2005

Unfallbedingte Beeinträchtigung der Haushaltsführungstätigkeit im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ersatzfähiger Vermögensschaden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006 - Aktenzeichen I-1 U 241/05

DRsp Nr. 2006/26234

Unfallbedingte Beeinträchtigung der Haushaltsführungstätigkeit im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ersatzfähiger Vermögensschaden?

1. Eine Beeinträchtigung der haushaltsbezogenen Arbeitsfähigkeit ist grundsätzlich nicht ersatzfähig, soweit diese im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Lebensgefährten erbracht wird. 2. Der Fortfall der Haushaltsführungstätigkeit kann aber dann als ersatzfähiger Vermögensschaden zu qualifizieren sein, wenn diese Tätigkeit in einer solchen Beziehung auf Grund einer vertraglichen Regelung erfolgt, insbesondere soweit sie als Gegenleistung zur Unterhalts- oder Versorgungsleistung des anderen Partners zu verstehen ist.

Normenkette:

BGB § 814 ; BGB § 843 Abs. 1 ; BGB § 843 Abs. 1 1. Alternative ; BGB § 843 Abs. 1 2. Alternative ; BGB § 1353 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 1360 ; SGB XII § 20 ; LPartG § 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg.

Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung die Klage vollständig abgewiesen. Die Klägerin hat weder Anspruch auf Ersatz des durch sie geltend gemachten Haushaltsführungsschadens, noch sind die Beklagten zum Ausgleich eines unfallbedingten Erwerbsschadens verpflichtet.