Die Klägerin verlangt als Alleinerbin ihrer Mutter, der Witwe Antonie H., von der Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Frau H. war am 2. Dezember 1983 von dem Fahrer eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw's schuldhaft angefahren und schwer verletzt worden, als sie im Bereich eines Fußgängerüberwegs die Straße überqueren wollte. Die Verletzte kam auf die Intensivstation. Eine Verständigung mit ihr war spätestens ab 15. Dezember 1983 nicht mehr möglich. Am Abend des 20. Dezember 1983 verstarb sie im Krankenhaus an den Unfallfolgen.
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