OLG Frankfurt/Main, vom 30.05.1962 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ss 392/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im Straßenverkehr
BVerfG, Beschluß vom 04.07.1967 - Aktenzeichen 2 BvL 10/62
DRsp Nr. 1995/8940
Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im Straßenverkehr
1. Die gebührenpflichtige Verwarnung ist ein Verwaltungsakt, der aus Anlaß einer leichteren Verkehrsübertretung gegenüber dem auf frischer Tat betroffenen Täter vorgenommen wird, aus Verwarnung und Gebührenerhebung besteht und präventiv der Aufrechterhaltung der Verkehrsdisziplin dient. 2. Sie hat keinen Strafcharakter. § 22StVG bezweckt schon nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Bestrafung des Täters. Verwarnen heißt abmahnen; dem Täter soll der Verstoß gegen die Verkehrsregel vorgehalten werden, damit er diese künftig besser beachtet.