Verkehrsstrafsachen

Autor: Weingran

Schwere Verkehrsübertretungen, wie Fahren unter Alkoholeinfluss, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Unfallflucht und Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit über 30 km/h werden als Strafsachen behandelt.

Erhebt die Staatsanwaltschaft, der Officier van Justitie (OvJ), Anklage, so ist im Regelfall erstinstanzlich das Kantonsgericht am Tatort zuständig. Der Staatsanwalt hat neben der Anklageerhebung und einer Einstellung des Verfahrens die zusätzliche Möglichkeit, Transaktion (Transactie) durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung mit dem Betroffenen mit dem Inhalt, dass gegen eine Geldzahlung die weitere Strafverfolgung entfällt und der Betroffene nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden kann. Zur Höhe der zu zahlenden Geldstrafe gibt es eine "Tarifliste".