Verfahrensablauf

Autor: Weingran

Wird durch das CJIB ein Bußgeldverfahren nach dem Wet Mulder eingeleitet, so erhält der betroffene Fahrer oder der Halter einen Bußgeldbescheid (Beschikking). Beigefügt ist jeweils ein Überweisungsformular. Die festgestellte Geldbuße muss innerhalb von acht Wochen gezahlt werden. Überweist der Betroffene die Geldbuße nicht rechtzeitig, so erhöht sich das Bußgeld um 50 %. Verstreicht auch hier die Zahlungsfrist, so erhöht sich das Bußgeld um 100 %. Zahlt der Betroffene auch dann nicht, so wird das CJIB das Vollstreckungsverfahren einleiten. Das CJIB lässt die Geldbuße in Deutschland über das Bundesamt der Justiz aufgrund des in Deutschland in deutsches Recht übernommenen Europäischen Abkommens über die Vollstreckung von Geldbußen im Ausland vollstrecken.

Hinweis!

Nicht gezahlte Geldbußen werden in den Niederlanden ins Fahndungsbuch eingetragen, so dass jederzeit bei der Einreise oder bei Verkehrskontrollen in den Niederlanden die Geldbuße vollstreckt werden kann. Hierbei kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Rechtsmittel