Verfahren nach Wet Mulder

Autor: Weingran

Gebührenpflichtige Verwarnungen, wie es sie in Deutschland gibt, sind in den Niederlanden unbekannt. Es gibt, neben den Geldstrafen, seit der Einführung des Wet (Gesetz) Mulder, "Bußgelder", deren Höhe in einem Katalog geregelt ist. Dieser ist Bestandteil des Wet Mulder.

In dem "Bußgeldkatalog" sind u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h geregelt. Dies gilt innerorts, außerorts und auf Autobahnen. Höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen werden als Strafsache behandelt. Hierzu zählen außerdem Nichtanhalten am Zebrastreifen, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Falschparken, Missachtung der roten Ampel, Handy am Steuer, Fahren ohne Sicherheitsgurt und u.a. unnötiges Hupen. Zu beachten ist, dass die Strafen für die vorstehenden Verstöße erheblich höher sind als in Deutschland.

Falsches Parken oder Parken ohne Bezahlung der Parkgebühren wird von den zuständigen Gemeinden vielfach nicht nach dem Wet Mulder behandelt, sondern als Strafsteuer. Hierfür ist die Gemeinde ausschließlich zuständig. Strafsteuern können außerhalb der Niederlande nicht vollstreckt werden. Die Strafsteuer steht der Gemeinde zu.