Autor: Weingran |
In den Niederlanden kann der Halter eines Fahrzeugs für Bußgelder haftbar gemacht werden, wenn der Fahrer des betroffenen Fahrzeugs unbekannt bleibt. Der Halter kann sich nur entlasten, wenn:
er nachweisen kann, dass das betroffene Fahrzeug ohne seinen Willen benutzt worden ist. Er muss aber nachweisen, dass er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen, um eine ungenehmigte Benutzung zu verhindern; |
er nachweist, dass sein Fahrzeug für höchstens drei Monate vermietet war und der Mieter aus dem Mietvertrag ersichtlich ist; |
er nachweist, dass er am Tag des Verkehrsverstoßes nicht mehr Eigentümer oder Halter des betroffenen Fahrzeugs war. |
Weiter Entlastungsmöglichkeiten stehen dem Halter nicht zur Verfügung.
Hinweis!Bei einer Geschwindigkeitsübertretung muss das betroffene Fahrzeug nicht von vorne geblitzt werden, da die Notwendigkeit, den Fahrer zu ermitteln, nicht gegeben ist. |
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