Halterhaftung

Autor: Weingran

In den Niederlanden kann der Halter eines Fahrzeugs für Bußgelder haftbar gemacht werden, wenn der Fahrer des betroffenen Fahrzeugs unbekannt bleibt. Der Halter kann sich nur entlasten, wenn:

er nachweisen kann, dass das betroffene Fahrzeug ohne seinen Willen benutzt worden ist. Er muss aber nachweisen, dass er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen, um eine ungenehmigte Benutzung zu verhindern;

er nachweist, dass sein Fahrzeug für höchstens drei Monate vermietet war und der Mieter aus dem Mietvertrag ersichtlich ist;

er nachweist, dass er am Tag des Verkehrsverstoßes nicht mehr Eigentümer oder Halter des betroffenen Fahrzeugs war.

Weiter Entlastungsmöglichkeiten stehen dem Halter nicht zur Verfügung.

Hinweis!

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung muss das betroffene Fahrzeug nicht von vorne geblitzt werden, da die Notwendigkeit, den Fahrer zu ermitteln, nicht gegeben ist.