LG Trier, vom 08.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 481/02
Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Annnahme eines Geständnisses
OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen 12 U 1591/04
DRsp Nr. 2005/21198
Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Annnahme eines Geständnisses
»Ein Geständnis kann nur angenommen werden, wenn sich die Parteien mindestens in einer mündlichen Verhandlung über eine Frage tatsächlicher Art einig waren.«