Verminderung des Anspruchs

Autor: Stephan Schröder

Hat der Mandant im Unfallzeitpunkt keinen Sicherheitsgurt angelegt oder als Speed-Pedelec-Fahrer keinen Helm getragen und einen Personenschaden erlitten, bedeutet dies die Verletzung einer gegen sich selbst bestehenden Verpflichtung mit der Folge einer Verminderung des Schadensersatzanspruchs (LG Bonn, Urt. v. 11.12.2014 - 18 O 388/12, NJW-spezial 2015, 234, für Speed-Pedelec-Fahrer; OLG München, Urt. v. 25.10.2019 - 10 U 3171/18, zfs 2020, 200; OLG München, Urt. v. 19.01.2022 - 10 U 4672/13, zfs 2022, 374, jeweils: nicht angelegter Gurt), zu den Einzelheiten siehe Teil 9.1.1.2 und auch Staab, Die Grenzen des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht - Mitverschulden, Alkoholunfälle, Ketten- und Massenunfälle, Versicherungsbetrug, DAR 2015, 141 ff.