OLG Koblenz - Urteil vom 21.03.2006
4 W 797/05
Normen:
StVZO § 29 ; StVZO § 47a ; UWG § 3 ; UWG § 5 Abs. 1 ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Bad Kreuznach, vom 07.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 96/05

Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 1 i.V.m. § 3 UWG durch eine Werbeanzeige

OLG Koblenz, Urteil vom 21.03.2006 - Aktenzeichen 4 W 797/05

DRsp Nr. 2007/1864

Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 1 i.V.m. § 3 UWG durch eine Werbeanzeige

»Wirbt eine Kfz-Werkstatt in einer Zeitung für die Erteilung amtlicher Prüfplaketten ohne die für die Erteilung benötigte, durch die zuständige Behörde anerkannte Überwachungsorganisation zu besitzen, so ist dies in der Werbeanzeige kenntlich zu machen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG vor.«

Normenkette:

StVZO § 29 ; StVZO § 47a ; UWG § 3 ; UWG § 5 Abs. 1 ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der Antragsgegnerin, der Inhaberin eines Kfz-Meisterbetriebes, u.a. zu untersagen, für die Erteilung amtlicher Prüfplaketten zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Leistung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation erbracht werde.

In der Ausgabe des Wochenspiegels vom 09. November 2005 warb die Antragsgegnerin mit einer Anzeige für Leistungen, die in ihrem Kfz-Meisterbetrieb erbracht werden.