Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Abweisung einer Schadensersatzklage im zivilgerichtlichen Verfahren; sie rügt Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und willkürliche Anwendung der Regeln über die Tatsachenfeststellung und Beweiserhebung.
1. Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer einer größeren Wohnanlage in Remscheid. Im Ausgangsverfahren (20 C 150/92) nahm er einen Wohnungsnachbarn und dessen Sohn auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.150,26 DM nebst 4 v.H. Zinsen an die aus 31 Miteigentümern bestehende Miteigentümergemeinschaft in Anspruch.
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